FAQ

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Seniorenbetreuung kann doch eigentlich jeder- was muss man dafür können und wissen?

Häufig erhalte ich Anrufe von interessierten Menschen, die gerne mit Senioren arbeiten möchten: "Spazieren gehen und Mensch-ärger-dich-nicht-spielen- das krieg ich hin!" Ich verweise gerne auf die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §53b bei gängigen Weiterbildungsanbietern. 

Aber auch kann die Weiterbildung nicht immer auf die tatsächliche Arbeit vorbereiten. Die wenigsten Bewerber können eine Antwort auf meine Frage nach Beschäftigungsmöglichkeiten für immobile, kognitiv eingeschränkte und evt. auch noch sinneseingeschränkte (z.B. eine Hörbeeinträchtigung) Bewohner finden (und diese Bewohner machen einen Großteil der Betreuungsarbeit aus, da sie sich in der Regel nicht selbst beschäftigen können). 

Themen, mit denen sich eine Betreuungskraft also beschäftigten sollte, sind meines Erachtens nach: 

  • Demenz und Herausfordernde Verhaltensweisen
  • Krankheiten im Alter, insbesondere Depressionen, Morbus Parkinson, Abhängigkeitserkrankungen, Multiple Sklerose und Apoplex
  • Kommunikation (insbesondere bei Menschen mit Demenz) 
  • Biographiearbeit und Beziehungsgestaltung
  • verschiedene Methoden in der Seniorenarbeit (10-Minuten Aktivierung nach Schmidt-Hackenberg, der Therapeutische Tischbesuch, Basale Stimulation, Snoezeln, Puppentherapie, Musiktherapie)
  • Mobilität, Bewegung und Gymnastik für Senioren
  • Gedächtnistraining 
  • Sterbebegleitung
  • Umgang mit Angehörigen 

Welche Anforderungen werden an die Betreuungskraft gestellt?

Die Anforderungen an eine Betreuungskraft sind gesetzlich festgelegt (§53b Abs. 3 SGB XI): 

  • Eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen
  • Soziale Kompetenzen und kommunikative Fähigkeiten 
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit 
  • Empathie- und Beziehungsfähigkeit 
  • Die Bereitschaft und Fähigkeit zur nonverbalen Kommunikation 
  • Phantasie, Kreativität, Flexibilität 
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen Behinderungen 
  • Psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns 
  • Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen 
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

siehe hierzu: Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016

Mit welchen Qualifikationen, Hobbies oder Fähigkeiten können Betreuungskräfte bei potentiellen Arbeitgebern besonders punkten?

Sie haben Hobbys oder Fähigkeiten, die andere nicht haben. Unbedingt sollten Sie diese auf Ihren Lebenslauf vermerken oder spätestens im Bewerbungsgespräch ansprechen. Zu solchen Fähigkeiten gehören u.a.:

  • sprachliche Qualifikationen (damit können Sie evt. mit Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund in Kontakt treten)
  • Sie beherrschen ein Instrument? Oder Sie sind eine begnadete Sängerin oder Sänger? Unbedingt erwähnen!
  • Sie sind besonders kreativ, können nähen, basteln, werken mit Holz oder haben sonstige kreative Hobbies, die Sie in die Seniorenarbeit einbringen können?
  • Sie kochen oder backen leidenschaftlich gerne? Sie haben einen grünen Daumen oder kennen sich mit Floristik aus? Auch ein Pluspunkt im Bewerbungsgespräch!
  • Sie haben keine Berührungsängste und können sich vorstellen Wellnessangebote zu machen, wie Hand- oder Fußmassagen? Immer her damit...
  • Sie haben bereits Fortbildungen zu Themen wie Musiktherapie, Aromapflege oder ähnliches absolviert- erwähnenswert!

Kann ich als Betreuungskraft etwas falsch machen?

Grundsätzlich sollten Sie als Betreuungskraft Tätigkeiten, für die Sie nicht ausgebildet sind, unterlassen und dies auch entsprechend kommunizieren. Zu solchen Tätigkeiten gehören: Medikamente verabreichen, Essen anreichen (insbesondere bei Menschen mit Schluckstörungen), Lagerungen und Toilettengänge. 

Auch wenn in Zeiten des Pflegemangels gerne auf die Betreuungskraft zurückgegriffen wird: Sie sind nicht dafür qualifiziert und können ggf. zur Verantwortung gezogen werden. 

Essen anreichen, Medikamente verteilen oder Toilettengänge begleiten - Was mache ich, wenn meine Vorgesetzten das von mir verlangen?

"Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte" (vgl. Richtlinien  nach §53b, §2, Absatz 1). Das bedeutet, dass Sie keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten regelmäßig machen sollten. Es besteht eine Ausnahme: "Zu den Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte gehören auch die Hilfen, die bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich sind, wenn eine Pflegekraft nicht rechtzeitig zur Verfügung steht." (vgl. Richtlinien nach §53b, §2 Abs. 4). Beispiel? Sie machen ein Ausflug und eine Bewohnerin benötigt Unterstützung beim Toilettengang, eine Pflegekraft ist nicht vor Ort. In dem Fall ist eine pflegerische Unterstützung notwendig. 

Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten sollten nicht regelmäßig den Betreuungskräften zugeteilt werden (z.B. das tägliche Ein- uns Ausräumen der Spülmaschine). Natürlich ist es kollegial, wenn man hin- und wieder unterstützt... Auch bei Festen, durch den Betreuungsdienst geplanten Nachmittagsveranstaltungen oder Cafes gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das schöne Eindecken des Tisches oder das Aufräumen nach der Veranstaltung dazu. 


Was Sie keinesfalls tuen sollten: 

- Medikamente verteilen oder verabreichen - diese Aufgabe obliegt der examinierten Fachkraft - schließlich wissen Sie nicht, ob die Medikamente korrekt sind. 

- Essen oder Getränke anreichen, wenn Schluckstörungen vorliegen


Sollte es dennoch so sein, dass im Alltag regelmäßig pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten von Ihnen verlangt werden, wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten und klären Sie Ihren Aufgabenbereich. Optimalerweise besitzen Sie eine Stellenbeschreibung, auf die Sie sich beziehen können. 


Es gibt immer wieder schwarze Schafe und zum Wohl der Bewohner können Sie - auch anonym - an die zuständige Heimaufsicht wenden. 

Pflege vs. Betreuung- Was kann die Betreuungskraft für mehr Anerkennung Ihrer Betreuungsarbeit tun?

Eine gute Betreuungsarbeit kann das Wohlbefinden der Bewohner steigern. Mit einer qualitativ hohen Betreuungsarbeit, Abwechselung und das gezielte Betreuen von herausfordernden Bewohnern führt zu einer positiven, stressfreien Situation im Wohnbereich, denn ausgelastete Bewohner sind weniger fordernd. Dies wird die Pflegekraft auch zu spüren bekommen. 

Pflegekräfte haben ihre Beruf auch gewählt, weil sie gerne mit Menschen arbeiten und sich darüber freuen, wenn es diesen gut geht und wenn diese gut betreut werden. 

Bringen Sie sich ebenfalls ins Team ein, hören Sie aufmerksam bei Teamübergaben zu und machen Sie Vorschläge, was Sie als Betreuungskraft für Maßnahmen erbringen können, die zum Wohlbefinden des Bewohners beitragen könnten. Beispiel: eine Bewohner ist morgens besonders herausfordernd, ruft, fordert Aufmerksamkeit. Wenn Sie sich zunächst jeden Morgen mit dieser Bewohnerin kurz beschäftigen, so kann es sein, dass ihr Verhalten weniger auffällig ist und die Pflegekräfte in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können. 

Kreative Seniorenarbeit - wo kommen die ganzen Ideen bloß her?

Vorweg: Sie müssen das Rad nicht neu erfinden - Ideen gibt es viele, insbesondere im Netz. Zudem gibt es tolle Bücher rund um die Seniorenarbeit, Beschäftigung mit demenziell Erkrankten usw. mit komplett ausgearbeiteten Themenstunden. 

Sie haben eine Idee kommen aber nicht weiter? Brainstormen Sie im Team darüber. 

Orientieren Sie sich gerne an Feiertagen, Jahreszeiten oder Thementagen- diese bieten einen thematischen Grundrahmen. 

Wissen vertiefen und weiterlernen- welche Fortbildungen sind für Betreuungskräfte sinnvoll?

Betreuungskräfte müssen jedes Jahr 16 Fortbildungsstunden nachweisen. Da ist es sinnvoll diese gut zu nutzen. Jede Betreuungskraft kann damit auch eigene Interessen vertiefen oder neues lernen, was Sicherheit im Betreuungsalltag schafft. 

Themen, die die Betreuungskraft nach der Weiterbildung vertiefen kann: 

  • Kommunikation: aktives Zuhören, gewaltfrei kommunizieren, Kommunikation mit Menschen mit Demenz, Kommunikation mit Angehörigen
  • Ideen für die Praxis: Bewegungsangebote gestalten (Kraft- und Balancetraining, Sitztänze, Bewegungsrunden gestalten, Yoga für Senioren); kreativ sein (Maltherapie, Kunsttherapie), Gartenarbeit mit Senioren, Tiertherapie, Puppentherapie, Märchenarbeit
  • Ideen für die Betreuung immobiler und/oder kognitiv stark eingeschränkter Senioren: Aromapflege, basale Stimulation, Snoezeln und Sinneswahrnehmung
  • Sterbebegleitung 

Noch mehr Fragen?

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